Gemischter Bau- und Abbruchabfall kann auch nicht mineralische Materialien (Holzreste, Plastik, Folie) enthalten. Gipskarton und Sonderabfall dürfen nicht mit gemischtem Baustellenabfall entsorgt werden.
Besteht zu 100 % aus mineralischen Materialien, wie Mauerwerk, Beton, Ziegel, Fliesen und Kalksteinen. Die maximale Kantenlänge darf 60 cm nicht überschreiten.
1. Teerhaltige Dachpappe, auf älteren Gebäuden, hergestellt meist vor 1975, sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen.
2. Bituminöse Dachpappe, werden seit den 1970er Jahren anstelle von Teer verwendet. Dachpappe kann nicht mit dem Baustellenabfall vermischt werden.
Metallschrott kann erneut Stahlwerken zur Verfügung gestellt werden. Je nach Beschaffenheit, Größe und Anhaftung an den jeweiligen Schrott werden unterschiedliche Preise auf dem Weltmarkt erzielt.
1. Ungefährliche Mineralfaserabfälle sind Dämmmaterialien wie Glaswolle, Steinwolle oder Schlackenwolle. Annahme nur in luftdicht verpackten Säcken.
2. Gefährliche Mineralfaserabfälle haben schädliche Verunreinigungen, bestehen aus gefährlichen Stoffen oder enthalten solche. Annahme nur in luftdicht verpackten Säcken.
Besteht aus Quarzsand, Zement, Kalk, Wasser und Aluminiumpulver, ist sehr leicht und lässt sich ähnlich wie Holz sehr gut schneiden. Porenbeton ist als Monocharge zu entsorgen und kann nicht mit dem Baustellenabfall vermischt werden.
Als Gipsabfall wird Material wie Gipsputz bezeichnet. Gipskartonplatten oder andere Gipsbaustoffe sind als Monocharge zu entsorgen und können nicht mit dem Baustellenabfall vermischt werden.
Der teerhaltige (pechhaltige) Asphalt enthält sogenannte PAK und ist aufgrund seines krebserregenden Potentials in Deutschland verboten. Seit den 1970er Jahren wurde diese vollständig durch bitumenhaltigen Asphalt ersetzt.
Dämmstoffplatten mit HBCD werden nicht mehr als gefährlich eingestuft. Jedoch gilt ein Getrennthaltungs- und Vermischungsverbot und ist zu dokumentieren. Auf Antrag darf HBCD-haltiger Abfall mit anderem Abfall gemischt und mit Nachweis in die Verbrennung gegeben werden.
Besteht zu 100 % aus mineralischen Materialien, wie Mauerwerk, Beton, Mörtel, Steine, Keramik, Ziegel, Fliesen und Kalksandsteinen. Die maximale Kantenlänge darf 60 cm nicht überschreiten.
Belasteter Bauschutt sind Gemische aus mineralischen Abfällen mit gefährlichen Anhaftungen wie Teer, Ruß, Farbanstriche, Kunststoffe, Styropor oder Teppichresten, wie Schornsteine und Garagenböden. Eine Analyse ist erforderlich.
Beton ist ein Baustoff, der aus Zement und einer Gesteinskörnung (Kies, Sand) hergestellt wird. Wird in Kantenlängen unterschieden und kann Bewehrung, wie Stahlträger enthalten.
Es werden folgende Kantenlängen unterschieden: Beton < 60 cm, Beton 60 – 100 cm und Beton 100 – 300 cm. Beispiele sind Fundamente, Betonbrocken und ähnliches ohne Fremdstoffe.
Betonbahnschwellen werden meist maschinell aus Beton gegossen. Sie sind als Monofraktion ohne Beimischungen zu entsorgen.
Alt- Gleisschotter und Bettungsreinigungsmaterial stammen aus dem Rückbau oder Sanierung von Gleisanlagen. Jedes Jahr fallen mehrere Millionen Tonnen Altschotter an. Je nach Verunreinigung wird es aufbereitet, verwertet oder beseitigt. Eine Analyse ist erforderlich.
Boden (Erdaushub aus Erde, Sand und Ton) fällt z. B. an, wenn eine Baugrube ausgehoben wird. Der Boden sollte sauber, unbelastet und nicht mit Fremdmaterial verunreinigt sein. Bei mehr als 200 m³ Material ist eine Analyse erforderlich.
Boden (Erdaushub) mit Anteilen von Wurzeln, Grasnarben oder Torf. Es handelt sich meist um Oberboden. Dieser ist getrennt vom normalen Bodenaushub zu entsorgen.
Belasteter Boden weist eine erhöhte Schadstoffbelastung z. B. durch Schwermetalle auf. Aufgrund der Stärke der Belastung wird der Boden in Kategorien von Z0 bis Z5 aufgeteilt. Unter Z0 fällt unbelasteter Boden und unter Z5 extreme Belastung.
Boden mit Bauschutt besteht aus natürlich gewachsenem und unbelastetem Erdmaterial, vermischt mit mineralischen Bestandteilen. Der Bauschutt-Anteil darf nicht höher als 10 % sein, sonst erfolgt die Annahme als Bauschutt.
Baggergut ist Boden, Bodenmaterial oder Aushubmaterial mit unterschiedlichem Anteil an mineralischen und organischen Bestandteilen, das im Zuge der Gewässerunterhaltung anfällt und verwertet oder deponiert werden muss.
Pflanzliche Abfälle, die auf gärtnerisch genutzten Grundstücken, in öffentlichen Parkanlagen oder als Straßenbegleitgrün anfallen und kompostierfähig sind. Sträucher und Äste Ø < 14 cm und Ø > 14 cm.
Reiner Grasschnitt ohne Verunreinigungen fällt bei Straßenmeistereien, Garten- und Landschaftsbauern und bei Privatkunden an.
Buschwerk und Gartenabfall fallen überwiegend bei Straßenmeistereien, Garten- und Landschaftsbauern und bei Privatkunden an. Sie bestehen aus Busch- und Strauchwerk, Laub und Rasenschnitten.
Unter diese Abfallart fallen Wurzeln, Stamm- und Dickholz, deren Kantenlänge mehr als 25 cm beträgt.
Transport-Folienverpackungen, Klarsichtfolien, Stretchfolien oder Kunststofftüten, mit wenig Verunreinigungen und Anhaftungen. Bunte und durchsichtige Folien können zusammen entsorgt werden.
Besteht aus verschiedenen verwertbaren Stoffen, die keine gefährlichen oder schädlichen Anteile enthalten. Es können Kunststoffe, Folien, Papier, Pappe, Kehricht, Teppichreste, Verpackungsmaterialien entsorgt werden.
In Gewerbebetrieben fallen Kunststoffe häufig in Form von Eimern, Rohren, Kisten, Paletten oder auch Verpackungsmaterialien an. Rund 45 % der Kunststoffe können stofflich verwertet werden.
Zur Herstellung von Papier werden Zellstofffasern benötigt, die entweder aus Altpapier (Sekundärrohstoff) oder aus frischem Zellstoff (Primärrohstoff) gewonnen werden. Rund 65% beträgt der Anteil der Sekundärrohstoffe für die Herstellung von Papier
Die in der Pappe enthaltenen Zellstofffasern können ca. drei- bis fünfmal recycelt werden, bevor die Fasern zu kurz sind. Pappen werden heute zu fast 100 % aus Altpapier hergestellt.
Als Karton wird Pappe bezeichnet, die ein geringeres Flächengewicht als 600 g/m² hat.
Sperrmüll bezeichnet sperrigen Abfall, wie große, kleine oder zerlegte Möbelstücke, Holz aus dem Wohnbereich, Fahrräder, Matratzen, Teppiche. Keine Beimischung von HBCD-haltigen Styropor- und Dämmplatten sowie keine Sonderabfälle.
Altglas, Weißglas, Braunglas oder Grünglas können gemischt gesammelt werden.
Der heutige Asphalt ist ein natürlich vorkommendes Gemisch aus Bitumen oder bitumenhaltigen Bindemitteln, Mineralstoffen, Gesteinskörnungen und weiteren Zusätzen und kann auch durch Vakuumdestillation aus Erdöl gewonnen werden.
Der teer- bzw. pechhaltige Asphalt enthält sogenannte PAK (Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe). Seit den 1970er Jahren aufgrund seines krebserregenden Potentials im öffentlichen Straßenbau verboten und ist als gefährlicher Abfall zu entsorgen. Die Beurteilung der Ungefährlichkeit kann nur auf Basis von PAK-Analysen erfolgen.
Harter Asbest wurde bis 1993 in Form von Asbestfaserplatten, Asbestzement oder Elektrogeräten verwendet. Weicher Asbest wurde u.a. für Fußbodenbeläge, Leichtmörtelputz und Schaumstoffe eingesetzt. Mittlerweile ist Asbest aufgrund der nachgewiesenen Gesundheitsgefahren verboten. Annahme nur luftdicht verpackt.
1. Teerhaltige Dachpappe: Teerhaltige Dachpappe ist als gefährlicher Abfall zu entsorgen. Meist sind Dachpappen teerhaltig, wenn sie vor 1975 hergestellt und als Dachhaut verwendet wurden.
2. Bitumenhaltige Dachpappe: Bitumenhaltige Dachpappe wird zum Schutz vor Feuchtigkeit mit Bitumen getränkt und dient als Dachhaut. Seit den siebziger Jahren werden in der Herstellung bereits Bitumen anstelle von Teer verwendet.
Farben, Lacke fallen vor allem im Bereich Maschinenbau, Werften, Druckereien, kleineren und größeren Handwerksbetrieben an. Sie sind sowohl in flüssiger als auch in bereits getrockneter Form als gefährlicher Abfall zu entsorgen.
Industrieschlämme fallen vor allem bei Automobilzulieferern, Kosmetikherstellern und in der chemischen Industrie an und müssen als gefährlicher Abfall entsorgt werden. Aufschluss ergeben spezielle Analysen.
Diese Stoffe werden vor allem in der Automobilindustrie, der Flugzeugindustrie und im Baugewerbe verwendet. Sie treten sowohl in flüssiger als auch in pastöser und fester Form auf. Sie müssen dementsprechend verpackt, transportiert und entsorgt werden.
Unter den Begriff Laborchemikalien fallen u.a. diverse Säuren, Laugen, Salze und deren Lösungen sowie weitere anorganische und organische Verbindungen. Diese Stoffe fallen vor allem in Universitäten, Schulen, Forschungszentren und Halbleiterwerken an.
Lösemittel sind in der Regel entzündliche und leicht flüchtige Stoffe, die andere Flüssigkeiten verdünnen oder Feststoffe lösen können ohne dabei eine chemische Reaktion hervorzurufen. Sie treten u.a. bei der Herstellung von Farben und Lacken, in der chemischen Industrie und bei Spezialreinigungsfirmen auf.
Mineralfaserabfall mit schädlichen Verunreinigungen gilt als gefährlicher Abfall. Für den Transport muss auch diese Abfallart luftdicht verpackt werden.
Ölhaltige Betriebsmittel sind unter anderem mit Öl getränkte Tücher, leere Ölkanister, Ölfilter. Sie fallen vor allem in Kfz-Werkstätten, in Schlossereien, im Maschinenbau, in Hafenumschlagsbetrieben und bei Straßenmeistereien an.
Mit Hilfe von Spraydosen werden Flüssigkeiten wie Farben, Haarspray, Öle oder auch Deodorants versprüht. Die verwendeten Treibmittel sind in der Regel leicht entzündlich sind und stehen unter erhöhtem Druck. Am häufigsten tritt diese bei Automobilzulieferern, in Werften, in Lackierereien und in Abfüllbetrieben auf.
Akten enthalten meist wichtige Daten, die nicht mehr benötigt werden bzw. Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden sollen. Sowohl lose Blätter als auch Ordner mit abgelegten Unterlagen, Mappen oder Papphüllen fallen unter den Begriff Akten.
Unter harten Datenträgern versteht man ein Medium, das elektronische Daten speichern kann. Beispiele sind Disketten, CD-Rom, Festplatten, Magnetbänder oder Wechselplatten.
Zur Herstellung von Papier werden Zellstofffasern benötigt, die entweder aus Altpapier (Sekundärrohstoff) oder aus frischem Zellstoff (Primärrohstoff) gewonnen werden. Der Anteil der Sekundärrohstoffe beträgt für die Herstellung von Papier, Pappe und Kartonagen ca. 65%.
Pappe wird durch das Zusammenkleben oder Pressen von Zellstoff oder Altpapier hergestellt. Die enthaltenen Zellstofffasern können ca. drei- bis fünfmal recycelt werden. Pappen werden heute zu fast 100 % aus Altpapier hergestellt.
Papier lässt sich in verschiedene Qualitäten unterteilen. Von den Qualitäten hängen zum einen die Recyclefähigkeit und zum anderen der Aufwand für das Recycling ab.
Zur Abfallart Folie gehören unter anderem Transportfolienverpackungen, Klarsichtfolien, Stretchfolien oder Kunststofftüten. Möglichst mit wenig Verunreinigungen und Anhaftungen an dem Material. Bunte und durchsichtige Folien können zusammen entsorgt werden.
Der Kunststoff Polyethylen wir in den drei genannten Qualitäten produziert. Aufgrund der sehr guten filmbildenden Eigenschaften dieses Kunststoffs eignet er sich zur Herstellung von Flaschen, Schüsseln, Getränkekästen, CDs, Büchern und Tragetaschen.
PET ist vor allem dadurch bekannt, dass dieser Kunststoff für die Herstellung der PET-Flaschen und in der Textilindustrie bei der Herstellung von Kleidung eingesetzt (Polyester) wird. PET ist reißfest, witterungsbeständig und nimmt nur sehr wenig Wasser auf.
Polypropylen ist ein Kunststoff, der für die Lebensmittelindustrie und die Pharmazie geeignet ist. Er ist gegenüber fast allen organischen Fetten und Lösungsmittel beständig und wird für die Innenausstattung von Fahrzeugen, Fahrradhelme oder Kindersitze verwendet.
Der Kunststoff Polystyrol ist wetterbeständig und hat sehr gute Isolationseigenschaften. Er wird vorwiegend zur Herstellung von Styropor, CD-Verpackungen, Schaumstoffen und zum Bau von Kulissen und Modellen verwendet.
Aluminium ist ein weiches und zähes Leichtmetall, das sich sehr gut formen und biegen lässt. Der Einsatz ist vielfältig, vermehrt in der Automobilindustrie, in der Luft- und Raumfahrttechnik sowie in der Elektroindustrie.
Blei wird heute hauptsächlich in der Automobilindustrie zur Herstellung von Autobatterien verwendet. Weiterhin werden aus Blei Geschosse für das Militär, Strahlenschutzelemente in der Nuklearmedizin, Bleischürzen hergestellt. Blei kommt jedoch auch in verunreinigten Böden vor, die nach einer Analyse entsprechend entsorgt werden müssen.
1. Gefährlicher Elektroschrott: Geräte und Bauteile, die Anhaftungen von organischen und anorganischen Isolierstoffen und Metallen wie Blei, Aluminium, Kupfer, Silber, Gold oder anderen Edelmetallen beinhalten. Als Beispiele sind hier Computer, Mobiltelefone, Monitore, Laptops, Spielkonsolen etc. zu nennen.
2. Ungefährlicher Elektroschrott: Haushaltsgeräte wie Wasserkocher, Rasierapparate, Kaffeemaschinen oder Wecker. In diesen Geräten sind keine gefährlichen Stoffe enthalten.
Kupfer ist ein Schwermetall und leitet sowohl elektrischen Strom als auch Wärme sehr gut. Es wird hauptsächlich in der Elektro- und Installationstechnik verwendet. Weiterhin werden Kupferplatten auch als Dachbedeckung oder zur Herstellung von Münzen benutzt.
Messing bezeichnet Legierungen, die als Hauptbestandteile Kupfer und Zink haben. Die goldfarbenen Legierungen werden vor allem für Dekorationsgegenstände, Schmuck, Beschläge und für Blechblasinstrumente verwendet. Andere Legierungen werden zur Herstellung von Armaturen im Sanitärbereich und für Propeller bei Sportbooten verwendet.
Schrott entsteht bei der Verschrottung von metallhaltigen Gütern wie Flugzeugen, Autos und anderen Maschinen. Er ist somit ein metallischer Wertstoff, der erneut Stahlwerken zur Verfügung gestellt werden kann.
Im Maschinenbau und in anderen Industriezweigen tritt Stahlschrott auf, welcher der Wiederverwertung zugeführt wird. Rund 45 % des jährlichen deutschen Stahlbedarfs werden durch das Recycling von Stahlschrott abgedeckt.
Vanadium wird überwiegend zur Stahlherstellung verwendet und bewirkt, dass Stahl eine höhere Festigkeit und Widerstandsfähigkeit erlangt. Es wird u.a. zur Herstellung von mechanisch beanspruchbaren Werkzeugen und Federn sowie für Baustähle verwendet.
Als AI Holz wird naturbelassenes Vollholz bezeichnet. Es dürfen keinerlei Beschichtungen, Farben oder Lacke verwendet worden sein. Beispiele sind Paletten oder Schnittholz.
AII und AIII Holz ist beschichtetes oder lackiertes Holz, z. B. aus dem Bau oder dem Abbruch.
AIV Holz ist kontaminiertes Holz und als gefährlicher Abfall zu entsorgen. Es ist meist im Außenbereich verwendet worden. Beispiele sind Tür- oder Fensterholz, Konstruktionshölzer, imprägniertes Holz, getränkte Zäune, Telegraphenmasten.
Um eine effiziente und ressourcenschonende Entsorgung und Schadstoffbehandlung zu gewährleisten, werden die zurückgegebenen Elektro-Altgeräte (EAG) sechs Sammelgruppen (SG) zugeordnet:
SG 1: Wärmeüberträger
SG 2: Bildschirme, Monitore und TV-Geräte
SG 3: Lampen (Leuchtstoffröhren)
SG 4: Großgeräte
SG 5: Klein-, IT-Geräte
SG 6: Photovoltaikmodule.